Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungenund Lieferungen des Hotels Vitalis Greetsiel in Krummhörn-Greetsiel.
2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels Vitalis Greetsiels § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vitalis Greetsiel gelten nach aktuellem stand, und liegen im Hotel aus, oder sind im Internet auf der Seite www.vitalis-greetsiel.de oder bei Onlineres.de einsehbar.
II. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des einer Reservierung des Kunden durch das Hotel Vitalis Greetsiel zustande. Das Hotel Vitalis Greetsiel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Vertragspartner sind das Hotel Vitalis Greetsiel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Vitalis Greetsiel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern das Hotel Vitalis Greetsiel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Vitalis Greetsiel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel Vitalis Greetsiel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen undAuslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotel Vitalis Greetsiel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht..
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Hotel Vitalis Greetsiel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Vitalis Greetsiel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Hotel Vitalis Greetsiel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel Vitalis Greetsiel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel Vitalis Greetsiel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel Vitalis Greetsiel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Vitalis Greetsiel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung des Hotels Vitalis Greetsiels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotel Vitalis Greetsiel zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel Vitalis Greetsiel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Vitalis Greetsiel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hotel Vitalis Greetsiel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Vitalis Greetsiel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Vitalis Greetsiel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und 100% für Packages zu zahlen. Dem Hotel Vitalis Greetsiel obliegt das Recht, bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Tages- und Businessbuchungen sind bis 18:00Uhr ohne Gebühr stornierbar.Pauschalen/ Packages sind bis 4 Wochen (28Tage) vor Anreise kostenlos stornierbar, wir berechnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.Bei Nichtanreise (No Show) stellen wir 100% in Rechnung. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Externe Leistungen die wir für Sie bereits gebucht haben, werden mit 100% in Rechnung gestellt.
V. Rücktritt des Hotels Vitalis Greetsiel
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Vitalis Greetsiel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Vitalis Greetsiel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Vitalis Greetsiel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Vitalis Greetsiel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel Vitalis Greetsiel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere von Hotel Vitalis Greetsiel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; – die Hotel Vitalis Greetsiel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Vitalis Greetsiel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels Vitalis Greetsiel zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Vitalis Greetsiel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI.Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels Vitalis Greetsiel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Vitalis Greetsiel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) abzüglich des Frühstückspreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
VII.Haftung des Hotels Vitalis Greetsiel
1. Das Hotel Vitalis Greetsiel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Vitalis Greetsiel beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Vitalis Greetsiel auftreten, wird das Hotel Vitalis Greetsiel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Vitalis Greetsiel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,- euro sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von euro 1.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt nachdrücklich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Vitalis Greetsiel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel Vitalis Greetsiel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post, Warensendungen und Fundsachen der Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Vitalis Greetsiel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Ruhestörung
Das Hotel behält sich das Recht vor, einen Gast aus dem Hotel zu verweisen, wenn dieser die Ruhe stört, andere Gäste oder das Hotelpersonal verärgert oder beleidigt oder sich inakzeptabel verhält. Wir bitten unsere Gäste in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 08:00Uhr sich ruhig zu verhalten.
VIV. Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Vitalis Greetsiel..
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Emden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Vitalis Greetsiel.
4. Es gilt deutsches Recht. Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und möglicher Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 01.01.2010, Greetsiel